Die Macht der „Roten Bullen“ II – Wieso bekannte Flügel für einen Auftrieb einer Marke sorgen (Verwechslungsgefahr) #20
Nach 10 Jahren hat der EuG entschieden: mit Flügeln darf sich allein das österreichische Unternehmen Red Bull schmücken. In dem Markenrechtsstreit standen sich ein zyprisches Unternehmen mit der seit 1997 eingetragenen Unionsmarke „FLÜGEL“ und der Energydrink Hersteller Red Bull mit den eingetragenen Unionsmarken „VERLEIHT FLÜGEL“ und „RED BULL VERLEIHT FLÜÜÜGEL“ gegenüber.