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Dr. Stephan Bücker – Ben & Jerry's und die Cannabis Kekse

Photo by Hybrid Storytellung on Unsplash

Ben & Jerry‘s und die Cannabis Kekse

Streit um den Markennamen „Half Baked“

Der Hype um das Half Baked, Cookie Dough und Chocolate Fudge Brownie Eis begann mit einem 5 Dollar-Fernkurs zur Herstellung von Eis. Die zwei Gründer Ben und Jerry sind mit ihrem Eis aus dem Kühlregal heute nicht mehr wegzudenken. Das Ziel: möglichst viele verrückte Eissorten und das am besten fair trade. Das amerikanische Marihuana Unternehmen MJ Munchies Inc. möchte sich „Half Baked“ jetzt für Kekse und Getränke registrieren. Waren gibt es bisher noch nicht. Ben & Jerry’s leitete jetzt beim amerikanischen Marken- und Patentamt (USTPO) Einspruchsverfahren gegen die Marke „Half Baked“ im Hinblick auf seine gleichnamige angemeldete Marke in Bezug auf Speiseeis und Frozen Yogurt ein.

Die „Trademark“: Markenrecht in den USA

Das amerikanische Markenrecht unterscheidet sich in seinen Prinzipien wenig vom deutschen und europäischen Markenrecht. Es gibt die Möglichkeit eine Marke nur für einen einzigen Bundesstaat anzumelden oder mit Registrierung einer „Federal Trademark“ erhalten Markeninhaber beim USPTO („United States Patent and Trademark Office“) einen US-weiten Schutz. Bei der Eintragung einer US-Marke gibt es ebenso absolute und relative Schutzhindernisse. Absolute Schutzhindernisse sind nach amerikanischem Recht beispielsweise beleidigende Inhalte, die unzulässige Einbeziehung der US-Fahne oder eine Täuschung die die Verwendung der Marke. Relative Schutzhindernisse verhindern die Eintragung, wenn es sich um eine Marke handelt, welche nur aus einem Namen besteht oder lediglich einen beschreibenden Vorgang enthält. Zusätzlich darf auch im amerikanischen Recht keine Verwechslungsgefahr mit einer bereits eingetragenen Marke bestehen.

Bei einer ähnlichen Marke und parallelen Verwendung sieht das amerikanische Markenrecht die Lösung vor, dass der Markeninhaber mit den älteren Rechten der jüngeren Markenanmeldung zustimmt (consents) oder beide Markeninhaber schließen eine Abgrenzungsvereinbarung ab (co-existence agreements). Dabei vereinbaren die Parteien, sich auch in Zukunft nicht in die Unternehmenstätigkeit des anderen Markeninhabers einzumischen.

Mögliche Irreführung und Rufschädigung durch Marihuana Backwaren?

Im Fall „Half Baked“ sieht es eher nicht nach einer friedlichen Koexistenz aus. Die Einleitung des Einspruchsverfahrens spricht eher für das Gegenteil. Ben & Jerry’s sieht vor allem durch die Nähe der angemeldeten Waren die Möglichkeit einer Rufschädigung oder Verwässerung ihrer Marke. Durch die Verwendung des Begriffs „Half Baked“ könnten Verbraucher annehmen, die Produkte des Unternehmens MJ Munchies Inc. stammen ebenfalls von Ben & Jerry’s. Diese Irreführung erscheint dabei gar nicht so unwahrscheinlich, immerhin verkauft Ben & Jerry’s selbst Keks- oder Kuchenstückchen, allerdings ummantelt in Eis. Zusätzlich möchte – trotz voranschreitender Legalisierung in den USA – nicht jedes Unternehmen mit berauschenden Produkten in Verbindung gebracht werden. Bisher sind es lediglich 18 Bundesstaaten, die eine Freizeitnutzung von Marihuana legalisiert haben. Eine Rufschädigung durch Produkte mit Marihuana ist vor allem in den anderen Bundesstaaten nicht unwahrscheinlich.

Bisher bleibt offen, ob auch in Zukunft „Half Baked“ für Glückshormone aus dem Eisbecher steht, oder sich der Verbraucher seinen Dopamin Kick nicht auch durch den „Half Baked“ Cannabis Keks verschaffen kann. Auch bleibt abzuwarten, ob Ben & Jerry’s am Ende die eigene Offenheit gegenüber der Hanfpflanze durch ein 2019 angekündigtes CBD Eis zum Eigentor werden könnte.  To be continued…

https://www.natlawreview.com/article/ben-jerry-s-opposes-marijuana-company-s-pending-applications-half-baked-trademark

Dr. Stephan Bücker, Medienanwalt, Unternehmer und Dozent

Dr. Stephan Bücker, LL.M.

Medienanwalt, Unternehmer & Dozent an der TH Köln

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