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Dr. Stephan Bücker – Dreister Designklau? – „Ora Ballet Cat“

Photo by Magda Ehlers on Pexels

Dreister Designklau?

„Ora Ballet Cat“ und warum der neue VW Käfer aus China kommt

Der VW Käfer ist Kult und war mit 21,5 Millionen Fahrzeugen lange das meistverkaufte Auto der Welt. Sogar Barbie fuhr eine pinke Version des Folgemodells „Beetle“. Aufgrund sinkender Verkaufszahlen wurde 2019 die Produktion des Beetles endgültig eingestellt. Jetzt tritt ein chinesischer Autohersteller an, um mit einer an das Design des Käfers angelehnten rein elektrischen Version den Automarkt zu erobern. Die chinesische Automarke Ora stellte direkt zwei Versionen ihrer Katze vor: den „Ballet Cat“ und den „Punk Cat“. Die Ähnlichkeit ist mehr als deutlich und sorgt für Aufruhr. Darf Ora dies so machen oder liegt hier ein dreister Design Klau vor?

Kopien deutscher Autoklassiker sind auf dem chinesischen Markt aber keine Seltenheit und die Rechtslage nicht immer eindeutig. Auch wenn Designern, Erfindern und Künstlern eine Auswahl an Schutzrechten zusteht, liegt der Schutz der Optik eines Autos nicht immer auf der Hand. 

VW und das Urheberrecht: Bereits in der Vergangenheit musste sich VW mit dem Urheberrecht an seinem geliebten Käfer auseinandersetzen. Die Erbin des Käfer-Konstrukteurs verklagte VW auf eine Urheberrechtsentschädigung. Im Fokus standen zwei Zeichnung aus dem Jahr 1934. Die Urheberrechtsfähigkeit der Zeichnungen wurde vom LG Braunschweig verneint. Das Gericht sah aber auch keine ausreichende Fortsetzung des ursprünglichen Designs in dem neuen Beetle Modell. VW selbst sprach sich auch gegen einen urheberrechtlichen Schutz des Ur-Käfers an sich aus. Das Design sei rein technisch bestimmt worden. Ob VW den urheberrechtlichen Schutz seines kultigen Autos mittlerweile anders sieht, ist nicht bekannt. Das Problem für VW würde sich an einer anderen Stelle ergeben. In China gibt es zwar ein Urheberrecht, die Schutzfristen unterscheiden sich jedoch. In Deutschland besteht der urheberrechtliche Schutz eines Werkes bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers. In China hingegen sind es lediglich 50 Jahre. Das Design des legendären VW Käfers wurde in den 1930ger Jahren gezeichnet; und der Designer und Urheber starb im August 1966. Im Fall des Ora Automodells greifen diese Urheberrechte also ohnehin nicht mehr in China. 

Könnten die Weiteren Schutzrechte VW vor einem Designklau retten?

Neben dem Urheberrecht gibt es noch weitere Schutzrechte. So soll das Patentrecht vor allem technische Erfindungen schützen, das Markenrecht dient zur Verknüpfung zwischen Waren- und Dienstleistungen zu Unternehmen und das Designrecht – oft als kleines Urheberrecht bezeichnet – schützt ästhetische Erscheinungen. 

Der chinesische Autohersteller hat in der Vergangenheit bereits zwei Designs auf europäischer Ebene als Gemeinschaftsgeschmackmuster schützen lassen. Eine Reaktion oder Klage von VW blieb bisher aus. Eine Berufung auf ein eigenes Designrecht erscheint aufgrund der geringen Schutzdauer und der Eintragungsvoraussetzungen eher unwahrscheinlich. Ora konnte sein Design nur eintragen lassen, sofern dieses neu war und kein identisches bereits eingetragen wurde.

Die letzte Hoffnung für VW: Das Markenrecht

Der Vorteil des Markenschutzes ist Insbesondere die lange Schutzdauer. Die Eintragung und damit auch der Schutz der Marke kann beliebig verlängert werden und kennt quasi kein Ende. Hat ein bekanntes Unternehmen unter Umständen eine Eintragung „verschlafen“, kann trotzdem ein markenrechtlicher Schutz in Betracht kommen (Zur Erweiterung einer Marke: https://stephanbuecker.com/macht-der-roten-bullen-marke/). Aufgrund der anderen Möglichkeiten ein Design zu schützen, werden im Markenrecht nur selten Formmarken geschützt. Entscheidend ist vor allem, dass das Design nicht durch die technischen Voraussetzungen bestimmt wurde. In der Vergangenheit gelang dies jedoch Porsche für seinen Boxster und der Kosmetikmarke Guerlain für ihren Lippenstift. Aufgrund der Einstellung der Produktion des Beetles ist es jedoch fraglich, ob VW ein ernsthaftes Interesse an einer Markeneintragung hat.

Ob sich VW geschlagen gibt oder sich gegen die Katze aus China wehrt, bleibt noch offen. Es bleibt aber Hoffnung für VW: Dem Autohersteller Land Rover gelang es bereits den Verkauf einer Kopie aus China zu stoppen.

Dr. Stephan Bücker, Medienanwalt, Unternehmer und Dozent

Dr. Stephan Bücker, LL.M.

Medienanwalt, Unternehmer & Dozent an der TH Köln

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