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Dr. Stephan Bücker – Ne m’oubliez pas – wie ein Lippenstifthersteller die Form seiner Waren schützt

Photo by Raychan von Unsplash

Ne m’oubliez pas

Wie ein Lippenstifthersteller die Form seiner Waren schützen lassen kann und was hat ein Schiffsrumpf damit zu tun?

Vor einem Jahr gelang es dem Hersteller der Ritter-Sport Schokolade ihre quadratische Tafel vor dem BGH zu verteidigen und eine Löschung der Formmarke zu verhindern. Jetzt stand auf europäischer Ebene ein Lippenstift im Fokus. Die Marke Guerlain meldete im Jahr 2018 ihre außergewöhnlichen Lippenstifte als Formmarke beim EUIPO an. Dieses entschied sich jedoch gegen eine Eintragung; die Lippenstifte unterschieden sich nicht in bedeutender Weise von den Lippenstiften anderer Hersteller am Markt, so das EUIPO. Dagegen wehrte sich der französische Kosmetikhersteller beim Gericht der europäischen Union und hatte nun Erfolg.

Was ist eine Formmarke und wann wird sie geschützt?

Eine Formmarke besteht aus einer dreidimensionalen Form oder erstreckt sich darauf. Sie kann Behälter, Verpackung, das Produkt selbst oder seine Gestaltung erschließen.

Der Schutz einer Formmarke unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von dem Schutz einer Wort- oder Bildmarke. Entscheidend ist, dass die besondere Gestaltung als Herkunftshinweis dient. Allerdings muss nicht die dreidimensionale Gestaltung an sich originell sein, vielmehr kommt es wesentlich auf die Originalität in der entsprechenden Branche an. Deutlich wird dies vor allem an der Ritter-Sport Tafel. Ein Quadrat ist für sich genommen keine außergewöhnliche Form, für die Schokoladenbranche bringt sie wiederum genug Originalität mit, um sich von anderen Tafeln im Regal unterscheiden zu können. Nicht geschützt werden regelmäßig Formen, die lediglich eine reine Verpackungsfunktion haben oder Warenteile, in denen vom Publikum keine Herkunftshinweise gesehen werden.

Absolutes Eintragungshindernis: Nicht eintragungsfähig sind jedoch Formen, die ihre wesentlichen Merkmale hauptsächlich aus der technischen Funktion erlangen. Diese müssen von allen anderen frei verwendet werden können. Auch mit bedeutungslosen Verzierungen kann dieses Hindernis nicht umgangen werden. Das Interesse des Verkehrs an der Freihaltung bestimmter Produktformen überwiegt in solchen Fällen.

Lippenstift ist nicht gleich Lippenstift

In der Kosmetikbranche sind hauptsächlich Lippenstifte in zylindrischer oder rechteckiger Form üblich. Die Lippenstifte des französischen Herstellers Guerlain hingegen ähneln eher einem Schiffsrumpf. Auch der Deckel selbst entspricht nicht der Norm. So ist er je nach Wunsch mit Steinchen oder anderen Materialien verziert und hat einen kleinen ausklappbaren Spiegel. Eine weitere Besonderheit: Der Lippenstift lässt sich durch seine besondere Form nicht hinstellen. Was unbedeutend klingt ist in aller Regel bei Lippenstiften anderer Hersteller aber möglich. Das Gericht der europäischen Union sprach sich in der Folge jetzt auch für die Herkunftsfunktion der Form aus. Damit reiht sich der Lippenstift in die Formmarken, wie beispielsweise das Nutella-Glas, die Ritter-Sport Tafel und den VW Käfer ein.  Mit „Ne m’oubliez pas“ erfand Guerlain 1870 den ersten Lippen-Stift und die erste Hülse in der Geschichte des modernen Make-ups. Eine Geschichte, ebenso unvergesslich wie erfolgreich. Diese Erfolgsgeschichte konnte sich Guerlain jetzt auch als Marke schützen lassen. Frei nach dem Motto. „Ne m’oubliez pas“ (Vergiss mich nicht).

Dr. Stephan Bücker, Medienanwalt, Unternehmer und Dozent

Dr. Stephan Bücker, LL.M.

Medienanwalt, Unternehmer & Dozent an der TH Köln

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