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Dr. Stephan Bücker – Das Oktoberfest

Photo by Brett Sayles von Pexels

Das Oktoberfest

Nur echt in München

Dieser Beitrag wurde am 21.06.2021 auf dem Blog der Kölner Forschungsstelle für Medien (TH Köln) veröffentlicht.

Das Münchener Oktoberfest ist eine echte Marke. Was für den Bayern schon immer klar war, ist jetzt aber auch juristisch geklärt. Das Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat die Wortmarke „Oktoberfest“ nach jahrelangem Streit vor wenigen Wochen endlich eingetragen. So wollte es die Stadt München. Damit ist das Fest und sein Name nach „Wiesn“, Wiesnbier“ und sogar „Wiesnkönigin“ tatsächlich markenrechtlich geschützt. Und das könnte der Stadt München endlich helfen, gegen festliche Plagiate vorzugehen.

Corona verhindert ja auch dieses Jahr erneut, dass das liebste Volksfest der Bayern, das es bereits seit 1810 gibt, stattfinden kann. Und hier wittern unliebsame Trittbrettfahrer ihre Chance. So soll es in Dubai eine gigantische Kopie des Oktoberfestes geben. Das „größte Volksfest der Welt“ – so lautet die Werbung eines ausgerechnet ehemaligen Münchener Gastronoms für das Projekt in Dubai. Hiermit trifft er genau den Zeitgeist der Millionen Stadt. Höher, besser, schneller, weiter! Und auch Zeltstars wie Ikke Hüftgold and andere Partykracher sollen bereits gebucht sein, um die trauernden bzw. schmachtenden Bayern nach Dubai zu locken. Doch: „Dahoam des is koa Ort, dahoam des is a G’fui“. Und daheim ist nunmal in München, und daher kann es kein zweites Oktoberfest sonstwo neben dem Oktoberfest geben.

Die Stadt München hat auch schon in einer Erklärung unmissverständlich klargestellt, dass sie in keiner Verbindung zu dem Ableger in Dubai steht. Die Pläne im Emirat finden somit weder im Auftrag noch in Zustimmung mit München statt. Hilft nun hierbei die neue Markeneintragung? In Europa wäre die Rechtslage klar: Ja! Aber die Stadt München könnte auch Lizenzen für die Markennutzung gegen gewichtige Lizenzentgelte vergeben; zumindest, wenn Veranstalter in Europa eine Veranstaltung durchführen oder für Veranstaltungen im außereuropäischen Ausland werben wollen. Es muss also nicht grundsätzlich verhindert werden, dass es einen „Ableger“ des beliebtesten bayrischen Volksfestes auch in anderen Ländern und Städten gibt. Aber so würde deutlich und erkennbar bleiben, wo das Original seinen Ursprung hat (falls das tatsächlich mal jemand vergessen sollte).

Aber was gilt im Emirat Dubai? Was in Europa gilt, gilt dort im Zweifel nicht. Der Stadt München bleibt nur, an die Treue der Oktoberfestfans zu appellieren: Jettet nach Dubai und leg Euch an den Strand, aber das Oktoberfest wird gefälligst nächstes Jahr wieder nur zuhause gefeiert!

Dr. Stephan Bücker, Medienanwalt, Unternehmer und Dozent

Dr. Stephan Bücker, LL.M.

Medienanwalt, Unternehmer & Dozent an der TH Köln

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