Vive la France –  Warum Aldi sein Eis nicht mehr „Champagner Sorbet“ nennen darf und was eine Birne damit zu tun hat #25

Vive la France – Warum Aldi sein Eis nicht mehr „Champagner Sorbet“ nennen darf und was eine Birne damit zu tun hat #25

Jeder kennt ihn. Das Luxusgetränk Champagner. Doch was wirklich dahinter steckt wissen die wenigsten. Für die einen ist es ein bewundernswertes Handwerk, bei anderen wird eine Sammelleidenschaft entfacht und wieder andere halten ihn für den besten „Schampus“ der Welt. Für Juristen ist „Champagner“ schlicht eine Ursprungsbezeichnung, die bei falscher Verwendung zu einer Irreführung führen kann.

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Da scheiden sich die Geister: „Bavaria Weed“ und die gescheiterte Markenanmeldung – Entspannte Öffentlichkeit vs. spießige öffentliche Ordnung? #21

Da scheiden sich die Geister: „Bavaria Weed“ und die gescheiterte Markenanmeldung – Entspannte Öffentlichkeit vs. spießige öffentliche Ordnung? #21

Wer kennt sie nicht. Die altbekannte Redensart. Die Redensart „Da scheiden sich die Geister“ meint hier nicht Gespenster oder andere Spukgestalten, sondern beschreibt den menschlichen Geist – unsere Meinungen und Ansichten. Die „Geister“, die sich an einem Punkt scheiden, gehen also auseinander – sie sind unterschiedlich. Bei keinem unbestimmten Rechtsbegriff wird dies wohl so deutlich, wie bei der „öffentlichen Ordnung“.

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Die Macht der „Roten Bullen“ II – Wieso bekannte Flügel für einen Auftrieb einer Marke sorgen (Verwechslungsgefahr) #20

Die Macht der „Roten Bullen“ II – Wieso bekannte Flügel für einen Auftrieb einer Marke sorgen (Verwechslungsgefahr) #20

Nach 10 Jahren hat der EuG entschieden: mit Flügeln darf sich allein das österreichische Unternehmen Red Bull schmücken. In dem Markenrechtsstreit standen sich ein zyprisches Unternehmen mit der seit 1997 eingetragenen Unionsmarke „FLÜGEL“ und der Energydrink Hersteller Red Bull mit den eingetragenen Unionsmarken „VERLEIHT FLÜGEL“ und „RED BULL VERLEIHT FLÜÜÜGEL“ gegenüber.

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Dr. Stephan Bücker, Medienanwalt, Unternehmer und Dozent

Dr. Stephan Bücker, LL.M.

Medienanwalt, Unternehmer & Dozent an der TH Köln

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